Weiterbildung
Mit Seminaren und Workshops vermitteln wir Wissen und bauen Ihre Kompetenzen aus.
Vernetzung
Unsere Events bieten den passenden Rahmen zum Ausbau Ihres Netzwerks.
Umsetzung
Wir machen Ihre Verbesserungsinitiative erfolgreich durch Assessment, Projektmanagement und Coaching.
Unterstützung
Fachbücher aus dem Deutschen Management Verlag und Praxishilfen helfen im betrieblichen Alltag.
Als renommiertes Institut an der Hochschule Ansbach fördern wir Ihre Entwicklung und machen Sie und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft.
Effizienzsteigerung im gesamten Unternehmen durch Null-Verluste, Null-Stillstände, Null-Fehler und Null-Unfälle unter Einbeziehung aller Mitarbeiter in selbstorganisierten Teams. Ein System, das betriebliche Verbesserungsansätze wie Lean, TPM, Six Sigma, Kaizen und KVP vereint.
ZurückHier geht es um die produktivitätsorientierte Instandhaltung zur Steigerung der Maschinen- und Anlageneffektivität unter Einbeziehung der Produktionsmitarbeiter/Werker. Autonome und geplante Instandhaltung sind die zentralen Themen dieses Kompetenzbereichs.
ZurückOptimierung von Produktion und Administration entlang des gesamten Wertstroms mit dem Ziel, den Kundennutzen zu maximieren und Verschwendung zu minimieren. Zentral sind dabei das Fluss- und das Pull-Prinzip sowie das Streben nach Perfektion.
ZurückIn diesem Kompetenzbereich geht es darum, eine optimale Qualität sicherzustellen, um die Kundenzufriedenheit zu erhalten und zu steigern. Six Sigma ist dafür eine bewährte Methode. Weiterhin finden Sie hier Seminare zu den vielfältigen Themen der Qualitätssicherung.
ZurückHeutzutage ist Führung gefragt, die Anpassungsfähigkeit und Kreativität systematisch weiterentwickelt - Führung die Freiraum gibt, die inspiriert, die Selbstmotivation ermöglicht und Menschen befähigt, über sich hinaus zu wachsen. In diesem Kompetenzbereich finden Sie dazu die passenden Seminare.
ZurückKünstliche Intelligenz (KI) transformiert Branchen, revolutioniert Arbeitsweisen und schafft völlig neue Geschäftsmodelle. Mit unserem Weiterbildungsprogramm rüsten wir Sie mit dem notwendigen Wissen und den Werkzeugen aus, um die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich zu gestalten.
ZurückZitat von Adrian Sellmann am 21. Juni 2012, 13:06 UhrHallo TPM - Kollegen,
kann mir evtl. jemand weiterhelfen, wo ich eine TPM - Checkliste zur Abnahme einer Neuanlage finde.
Vielen Dank.
Gruß A.Sellmann
Hallo TPM - Kollegen,
kann mir evtl. jemand weiterhelfen, wo ich eine TPM - Checkliste zur Abnahme einer Neuanlage finde.
Vielen Dank.
Gruß A.Sellmann
Zitat von Hans-Jörg Eyl am 21. Juni 2012, 13:46 UhrHallo,
ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Berufsgenossenschaft gemacht. D.h., dass wir bei einer Neuanschaffung schon frühzeitig die BG ins Boot geholt haben. Die haben dafür Checklisten, die einem selbst auch in den technischen Fragen helfen können.
Gruß,
H.-J.
Hallo,
ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Berufsgenossenschaft gemacht. D.h., dass wir bei einer Neuanschaffung schon frühzeitig die BG ins Boot geholt haben. Die haben dafür Checklisten, die einem selbst auch in den technischen Fragen helfen können.
Gruß,
H.-J.
Zitat von tobias krischke am 22. Juni 2012, 9:01 UhrHallo,
im Anhang der Entwurf einer recht umfassenden Checkliste, welche den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden sollte.
Viele Grüße
T. Krischke
Hallo,
im Anhang der Entwurf einer recht umfassenden Checkliste, welche den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden sollte.
Viele Grüße
T. Krischke
Zitat von Torge Heinz am 25. Juni 2012, 13:51 UhrHallo Herr Sellmann,
wie der Kollege, der schon letzte Woche geantwortet hat, kann ich die Schriftenreihe der Berufsgenossenschaften nur wärmstens empfehlen. Sie sind zudem die aktuelle "Umsetzung" der Maschinenschutzrichtlinie und einschlägiger Regeln zur Instandhaltung und Anlagenüberwachung.
Im Rahmen unserer inhäusigen Ausbildung von Kaizen-Moderatoren im Instandhaltungsereich haben wir diese Unterlagen sogar in den Schulungsplan mit aufgenommen.
Ich habe Ihnen die Titel, Nummern und Preise dieser Schriften von unserer BG beigefügt (BG RCI - Rohstoffe, Chemische Industrie).
Welche Preise für Nichtmitglieder gelten, entzieht sich meiner Kenntnis, aber gemessen an dem nötigen "Selstentwicklungsaufwand" sind das "Spottpreise".MFG und Glück Auf ! aus Essen,
Torge Heinz
Kaizen-Beauftragter
TRIMET Aluminium AGAnzahl Bezeichnung Einzelpreis Einzelpreis
(BG RCI) MwSt.30 Merkblatt T 003
Instandhaltung € 0.00 € 7 %30 Merkblatt T 008-1
Checklisten Maschinen
Prüfung vor Erstinbetriebnahme 4.00 € 0.00 € 7 %
30 Merkblatt T 008-1A
Checklisten Maschinen
Maschinenaltbestand 3.40 € 0.00 € 7 %30 Merkblatt T 008-2
Checklisten Maschinen
Wiederkehrende Prüfung 2.25 € 0.00 € 7 %
30 Merkblatt T 008-4
Checklisten Maschinen
Hydraulische Ausrüstung 2.30 € 0.00 € 7 %
Hallo Herr Sellmann,
wie der Kollege, der schon letzte Woche geantwortet hat, kann ich die Schriftenreihe der Berufsgenossenschaften nur wärmstens empfehlen. Sie sind zudem die aktuelle "Umsetzung" der Maschinenschutzrichtlinie und einschlägiger Regeln zur Instandhaltung und Anlagenüberwachung.
Im Rahmen unserer inhäusigen Ausbildung von Kaizen-Moderatoren im Instandhaltungsereich haben wir diese Unterlagen sogar in den Schulungsplan mit aufgenommen.
Ich habe Ihnen die Titel, Nummern und Preise dieser Schriften von unserer BG beigefügt (BG RCI - Rohstoffe, Chemische Industrie).
Welche Preise für Nichtmitglieder gelten, entzieht sich meiner Kenntnis, aber gemessen an dem nötigen "Selstentwicklungsaufwand" sind das "Spottpreise".
MFG und Glück Auf ! aus Essen,
Torge Heinz
Kaizen-Beauftragter
TRIMET Aluminium AG
Anzahl Bezeichnung Einzelpreis Einzelpreis
(BG RCI) MwSt.
30 Merkblatt T 003
Instandhaltung € 0.00 € 7 %
30 Merkblatt T 008-1
Checklisten Maschinen
Prüfung vor Erstinbetriebnahme 4.00 € 0.00 € 7 %
30 Merkblatt T 008-1A
Checklisten Maschinen
Maschinenaltbestand 3.40 € 0.00 € 7 %
30 Merkblatt T 008-2
Checklisten Maschinen
Wiederkehrende Prüfung 2.25 € 0.00 € 7 %
30 Merkblatt T 008-4
Checklisten Maschinen
Hydraulische Ausrüstung 2.30 € 0.00 € 7 %
Zitat von Hans-Jörg Baumann am 1. August 2012, 16:47 UhrHallo Herr Sellmann
Inwieweit ist es möglich bei der Abnahme TPM konform abzuprüfen?
Müsste die Checkliste nicht schon in der Vorplanung verwendet werden, dh. der Lieferant sollte bereits bei der Erstellung der Anlage die Ansprüche umgesetzt haben.Wir haben bei uns oft die gleich Probleme, dass wenn der Lieferant geliefert hat jede Apassung diskutiert werden muss.Wer trägt die Kosten? Was überhaupt noch möglich
Sicherheitstechnisch ist dies sicherlich möglich, denn nach CE-Norm gibt es auf jeden Fall Vorgaben die über die BG definiert sind.
Hallo Herr Sellmann
Inwieweit ist es möglich bei der Abnahme TPM konform abzuprüfen?
Müsste die Checkliste nicht schon in der Vorplanung verwendet werden, dh. der Lieferant sollte bereits bei der Erstellung der Anlage die Ansprüche umgesetzt haben.
Wir haben bei uns oft die gleich Probleme, dass wenn der Lieferant geliefert hat jede Apassung diskutiert werden muss.Wer trägt die Kosten? Was überhaupt noch möglich
Sicherheitstechnisch ist dies sicherlich möglich, denn nach CE-Norm gibt es auf jeden Fall Vorgaben die über die BG definiert sind.
Zitat von Wolfram W. Heisen am 1. August 2012, 17:11 UhrWir lösen diese Fragestellung ganz einfach damit, dass im Pflichteheft ein Kapitel zum Thema TPM enthalten ist.
Wir lösen diese Fragestellung ganz einfach damit, dass im Pflichteheft ein Kapitel zum Thema TPM enthalten ist.
Zitat von Torge Heinz am 1. August 2012, 17:57 UhrHallo Herr Baumann,
in der Tat ist es so, dass Verträge im Anlagenbau diversen deutschen und europäischen Normen und Regelwerken unterliegen, die der Anlagenbauer erfüllen muss, unabhängig davon ob es ausformulierter Vertragsbestandteil ist oder nicht.
Häufig sind den beteiligten Vertragsparteien genau diese Regelwerke nicht bekannt, geschweige denn (was vor allem bei ausländischen Auftragnehmern sehr gefährlich werden kann),
dass sie von der Gültigkeit / Relevanz in Kenntnis gesetzt werden.Kommt es dann auf der Baustelle zu Änderungswünschen, ist in der regel der Auftragnehmer in der besseren rechtlichen Situation, weil der Kunde etwas verlangt, was nicht oder nur schwammig formuliert war, somit ist dessen nachforderung also berechtigt, aber es ist für alle nervig, teuer und das Projekt verzögert sich sowieso.
Während meiner Tätigkeit im Anlagenbau bzw. als Kundenvertreter für Grossinvestitionen habe ich dazu reichlich Erfahrungen gesammelt, und auch Weltmarktführer waren nicht davor gefeit, immense Nachbesserungen auf ihre Kappe zu nehmen, weil sie einschlägige Regelwerke nicht beachtet haben. Die "berühmten ko....den Pferde vor der Apotheke". das hängt also immer davon ab, wie gut der Auftraggeber verträge detailiert, formuliert und ggfls. die Regelwerke kennt und Leistungen rechtlich einklagen kann.
Die von mir zitierten Regelwerke der BG Chemie sind Checklisten, die auf der Basis der Maschinenrichtlinie, der Niederspannungsrichtlinie und einiger anderer einschlägigen technischen und sicherheitsspezifischen Regeln erstellt wurden, und sie "erschlagen" auch hier schon einige TPM - relevante Themen.
Ansonsten kann ich Ihnen es wärmstens empfehlen, TPM relevante Themen & Design-Kriterien im Rahmen Ihres Lastenheftes zum Vertragsbestandteil werden zu lassen. Erstens werden die dann von vorneherein eingepreist, bei Basic und Detail - Engineering berücksichtigt und bei der Vorstellung des Projektes vor dem Design Freeze können solche Punkte diskutiert und angepasst werden, bevor auch nur ein Stück Stahl gesägt wurde. Das ist in der Vorprojektphase zwar vielen zu nervig, aber deutlich kostengünstiger ( siehe P-D-C-A - Zyklus). Dazu gibt es übrigens auch interessante Kostenabschätzungen, welche Fehler und Versäumnisse in welcher Phase eines Projektes zu welchen Folgekosten führen (vergl. VDI - Verlag "Inbetriebnahmen").
Und machen wir uns mal nichts vor, viele Konstrukteure und Anlagenprojektierer werden in ihrer Karriere kaum in die Situation kommen, dass sie mal nach 1 oder 5 oder 20 Jahren ihre Anlage zu sehen bekommen, sich mit den "Front" - Instandhaltern zu den Macken und Tücken und Optimierungen ihrer Maschine unterhalten können. Also werden manche Sünden über Jahre weitergebaut.
Darum ist einigen Anlagenbauern (wie z.B. Siemens) so wichtig geworden, das Produkt-Lifecycle-Management als elementares System der kontinuierlichen verbesserung dort zu etablieren.Und das ist in solchen Organisationen gar nicht so einfach ;-)
Bei Interesse können sie mich gerne kontaktieren, ich wäe sehr an einem Erfahrungsaustausch interessiert.
MfG,
Torge Heinz
Hallo Herr Baumann,
in der Tat ist es so, dass Verträge im Anlagenbau diversen deutschen und europäischen Normen und Regelwerken unterliegen, die der Anlagenbauer erfüllen muss, unabhängig davon ob es ausformulierter Vertragsbestandteil ist oder nicht.
Häufig sind den beteiligten Vertragsparteien genau diese Regelwerke nicht bekannt, geschweige denn (was vor allem bei ausländischen Auftragnehmern sehr gefährlich werden kann),
dass sie von der Gültigkeit / Relevanz in Kenntnis gesetzt werden.
Kommt es dann auf der Baustelle zu Änderungswünschen, ist in der regel der Auftragnehmer in der besseren rechtlichen Situation, weil der Kunde etwas verlangt, was nicht oder nur schwammig formuliert war, somit ist dessen nachforderung also berechtigt, aber es ist für alle nervig, teuer und das Projekt verzögert sich sowieso.
Während meiner Tätigkeit im Anlagenbau bzw. als Kundenvertreter für Grossinvestitionen habe ich dazu reichlich Erfahrungen gesammelt, und auch Weltmarktführer waren nicht davor gefeit, immense Nachbesserungen auf ihre Kappe zu nehmen, weil sie einschlägige Regelwerke nicht beachtet haben. Die "berühmten ko....den Pferde vor der Apotheke". das hängt also immer davon ab, wie gut der Auftraggeber verträge detailiert, formuliert und ggfls. die Regelwerke kennt und Leistungen rechtlich einklagen kann.
Die von mir zitierten Regelwerke der BG Chemie sind Checklisten, die auf der Basis der Maschinenrichtlinie, der Niederspannungsrichtlinie und einiger anderer einschlägigen technischen und sicherheitsspezifischen Regeln erstellt wurden, und sie "erschlagen" auch hier schon einige TPM - relevante Themen.
Ansonsten kann ich Ihnen es wärmstens empfehlen, TPM relevante Themen & Design-Kriterien im Rahmen Ihres Lastenheftes zum Vertragsbestandteil werden zu lassen. Erstens werden die dann von vorneherein eingepreist, bei Basic und Detail - Engineering berücksichtigt und bei der Vorstellung des Projektes vor dem Design Freeze können solche Punkte diskutiert und angepasst werden, bevor auch nur ein Stück Stahl gesägt wurde. Das ist in der Vorprojektphase zwar vielen zu nervig, aber deutlich kostengünstiger ( siehe P-D-C-A - Zyklus). Dazu gibt es übrigens auch interessante Kostenabschätzungen, welche Fehler und Versäumnisse in welcher Phase eines Projektes zu welchen Folgekosten führen (vergl. VDI - Verlag "Inbetriebnahmen").
Und machen wir uns mal nichts vor, viele Konstrukteure und Anlagenprojektierer werden in ihrer Karriere kaum in die Situation kommen, dass sie mal nach 1 oder 5 oder 20 Jahren ihre Anlage zu sehen bekommen, sich mit den "Front" - Instandhaltern zu den Macken und Tücken und Optimierungen ihrer Maschine unterhalten können. Also werden manche Sünden über Jahre weitergebaut.
Darum ist einigen Anlagenbauern (wie z.B. Siemens) so wichtig geworden, das Produkt-Lifecycle-Management als elementares System der kontinuierlichen verbesserung dort zu etablieren.
Und das ist in solchen Organisationen gar nicht so einfach ;-)
Bei Interesse können sie mich gerne kontaktieren, ich wäe sehr an einem Erfahrungsaustausch interessiert.
MfG,
Torge Heinz
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