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Operational Excellence

Effizienzsteigerung im gesamten Unternehmen durch Null-Verluste, Null-Stillstände, Null-Fehler und Null-Unfälle unter Einbeziehung aller Mitarbeiter in selbstorganisierten Teams. Ein System, das betriebliche Verbesserungsansätze wie Lean, TPM, Six Sigma, Kaizen und KVP vereint.

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Geschützte Namen !?

Hallo zusammen!
Hier mal ein allgemeines Thema:
Kann man rund um TPM, Kaizen und Six Sigma die eingetragenen Namen so ohne weiteres in Schulungsunterlagen verwenden ??
Darf man sich TPM-Manager, Kaizen - Manager o.ä. nennen im eigenen Unternehmen ??
Oder kann das zu Problemen führen ?

Hallo

Also ich nutze seid Jahren alle diese Begriffe (nicht Namen) in inzwischen verschiedenen Unternehmen und ich bin nicht er einzige. Meiner Erfahrung nach hat es damit noch nie ein Problem gegeben. Anderst ist dies wohl bei firmeninternen Namen wie Growtth, KVP² etc. Die würde ich nicht nutzen da sie ja Firmen direkt zugeordnet bzw. von Fimen teilweise als eingetragenes Warenzeichen angemeldet sind.

Welche eingetragenen Namen meinen Sie?

Ich kenne nur KAIZEN. Der Begriff ist in Grossbuchstaben vom Kaizen-Institut geschützt worden.

Trotzdem kann man Kaizen oder viele anderen Begriffe frei nutzen, da es schlicht und einfach japanische Worte oder Abkürzungen sind. Diese lassen sich laut meinem Wissen nicht schützen.

TPM-Manager ist also sicher kein Thema, ebenso Kaizen-Manager.

Bei CETPM-Manager oder KAIZEN-Manager sollten Sie evtl. vorher mit den beiden Unternehmen sprechen, die diese Begriffe nutzen bzw. geschützt haben.

Viele Grüsse und gutes Kaizen!

Moin.

Ja, KAIZEN ist eine eingetragene Bezeichnung! Ebenso GembaKAIZEN.
KAIZEN-Manager ist ist eine Ausbildungsstufe beim KAIZEN Institute.
Wobei der Begriff Kaizen-Manager nicht geschützt ist.
Wer sich damit auskennt, erwartet natürlich die Ausbildung dahinter, wenn man sich Kaizen-Manager nennt.
Ansonsten schon mal ein Dank für die Antworten!

Hallo Forumsmitglieder,
die gestellte Frage beschäftigt uns am CETPM natürlich auch sehr.
Zunächst einmal grundsätzlich: es gibt Wortmarken und Wort-/Bildmarken. Bei Wortmarken ist der Begriff an sich geschützt, bei Wort-/Bildmarken nur die Kombination von Begiff mit einer grafischen Gestaltung (wie z.B. neuerdigs das Logo des CETPM). Auf das geschilderte Problem trifft damit nur die Fragestellung zu, ob es eingetragene Wortmarken sind. Weitere Infos hierzu unter http://www.dpma.de . Dort kann man übrigens im DPINFO auch selber kostenfrei Markennamen recherchieren.

Aufgrund der Bedeutung dieser Fragestellung hat das CETPM einen spezialisierten Markenrechtler auf das Thema angesetzt. Hier seine Stellungnahme:

"Bei den Begriffen TPM, Kaizen und Six Sigma handelt es sich nach meiner Einschätzung in den Bereichen der Unternehmensberatung, Geschäftsführung, Schulung usw. um allgemein verwendete Begriffe, denen auf Grund ihrer allgemein beschreibenden Art für die relevanten Fachkreise die Unterscheidungskraft fehlt. Ebenso gibt es nach meiner Ansicht in diesem Zusammenhang auch ein Freihaltebedürfnis für diese Begriffe.

Bei der Recherche in den Datenbanken des DPMA, der Wipo und OAMI hat sich ergeben, dass eine Eintragung der oben benannten Begriffe meist lediglich als Wort-/Bildmarke erfolgreich war. Die Eintragungen als reine Wortmarke sind, soweit sie versucht wurden, fast immer abgelehnt oder die Anmeldungen zurückgenommen worden. Die einzige Ausnahme ergibt sich nach meiner Auffassung in der Schweiz, wo „Kaizen“ tatsächlich als Wortmarke angemeldet wurde und darüberhinaus ein Schutz für Österreich und Liechtenstein beantragt wurde. Hieraus ergibt sich aber keine Auswirkung auf den deutschen Markt. Aus diesem Grund schätze ich die Gefahr bei der Verwendung der oben benannten Begriffe in Deutschland als relativ gering ein. "

Die Ergebnisse der Recherchen stelle ich auf Anfrage gerne individuelle zur Verfügung.

Sicherlich gibt es zu jedem juristischen Sachverhalt immer unterschiedliche Sichtweisen und wer Recht hat und wer Recht bekommt sind oft zwei unterschiedliche Dinge. Mein persönliches Fazit ist allerdings, dass die genannten Begriffe frei verwendet werden dürfen. Daran ändert auch nichts, dass in vielen Veranstaltungsprospekten die Begriffe mit einem (R) gekennzeichnet sind. Wer bitte soll sich außerdem daran stören, wenn Sie sich auf Ihrer Visitenkarte TPM-Koordinator, Kaizen-Manager, Six Sigma-Schwarz-Rot-Gold-Gürtelträger oder sonst wie nennen. Hinter einem Kaizen-Manager würde ich jemand vermuten, der die Kaizen-Aktivitäten eines Unternehmens "managed", nicht jemand mit einer konkreten Ausbildung.

Wer ein markenrechtliches Problem hat, dem kann ich übrigens Herrn RA Holger Loos aus Würzburg empfehlen (www.loos-mueller.de).

Ich hoffe weitergeholfen zu haben...

Constantin May

Hallo Hr. May!

Ich denke das war ausführlich beschrieben! Danke für die Ausführungen und Informationen.
Das deckt sich auch mit meinem Rechtsverständnis

Gruß
Detlef Wormuth

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