Weiterbildung
Mit Seminaren und Workshops vermitteln wir Wissen und bauen Ihre Kompetenzen aus.
Vernetzung
Unsere Events bieten den passenden Rahmen zum Ausbau Ihres Netzwerks.
Umsetzung
Wir machen Ihre Verbesserungsinitiative erfolgreich durch Assessment, Projektmanagement und Coaching.
Unterstützung
Fachbücher aus dem Deutschen Management Verlag und Praxishilfen helfen im betrieblichen Alltag.
Als renommiertes Institut an der Hochschule Ansbach fördern wir Ihre Entwicklung und machen Sie und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft.
Effizienzsteigerung im gesamten Unternehmen durch Null-Verluste, Null-Stillstände, Null-Fehler und Null-Unfälle unter Einbeziehung aller Mitarbeiter in selbstorganisierten Teams. Ein System, das betriebliche Verbesserungsansätze wie Lean, TPM, Six Sigma, Kaizen und KVP vereint.
ZurückHier geht es um die produktivitätsorientierte Instandhaltung zur Steigerung der Maschinen- und Anlageneffektivität unter Einbeziehung der Produktionsmitarbeiter/Werker. Autonome und geplante Instandhaltung sind die zentralen Themen dieses Kompetenzbereichs.
ZurückOptimierung von Produktion und Administration entlang des gesamten Wertstroms mit dem Ziel, den Kundennutzen zu maximieren und Verschwendung zu minimieren. Zentral sind dabei das Fluss- und das Pull-Prinzip sowie das Streben nach Perfektion.
ZurückIn diesem Kompetenzbereich geht es darum, eine optimale Qualität sicherzustellen, um die Kundenzufriedenheit zu erhalten und zu steigern. Six Sigma ist dafür eine bewährte Methode. Weiterhin finden Sie hier Seminare zu den vielfältigen Themen der Qualitätssicherung.
ZurückHeutzutage ist Führung gefragt, die Anpassungsfähigkeit und Kreativität systematisch weiterentwickelt - Führung die Freiraum gibt, die inspiriert, die Selbstmotivation ermöglicht und Menschen befähigt, über sich hinaus zu wachsen. In diesem Kompetenzbereich finden Sie dazu die passenden Seminare.
ZurückKünstliche Intelligenz (KI) transformiert Branchen, revolutioniert Arbeitsweisen und schafft völlig neue Geschäftsmodelle. Mit unserem Weiterbildungsprogramm rüsten wir Sie mit dem notwendigen Wissen und den Werkzeugen aus, um die digitale Transformation in Ihrem Unternehmen erfolgreich zu gestalten.
ZurückZitat von Detlef Wormuth am 21. Mai 2007, 14:04 UhrHallo zusammen!
Hier mal ein allgemeines Thema:
Kann man rund um TPM, Kaizen und Six Sigma die eingetragenen Namen so ohne weiteres in Schulungsunterlagen verwenden ??
Darf man sich TPM-Manager, Kaizen - Manager o.ä. nennen im eigenen Unternehmen ??
Oder kann das zu Problemen führen ?
Hallo zusammen!
Hier mal ein allgemeines Thema:
Kann man rund um TPM, Kaizen und Six Sigma die eingetragenen Namen so ohne weiteres in Schulungsunterlagen verwenden ??
Darf man sich TPM-Manager, Kaizen - Manager o.ä. nennen im eigenen Unternehmen ??
Oder kann das zu Problemen führen ?
Zitat von Jürgen Carocci am 21. Mai 2007, 14:49 UhrHallo
Also ich nutze seid Jahren alle diese Begriffe (nicht Namen) in inzwischen verschiedenen Unternehmen und ich bin nicht er einzige. Meiner Erfahrung nach hat es damit noch nie ein Problem gegeben. Anderst ist dies wohl bei firmeninternen Namen wie Growtth, KVP² etc. Die würde ich nicht nutzen da sie ja Firmen direkt zugeordnet bzw. von Fimen teilweise als eingetragenes Warenzeichen angemeldet sind.
Hallo
Also ich nutze seid Jahren alle diese Begriffe (nicht Namen) in inzwischen verschiedenen Unternehmen und ich bin nicht er einzige. Meiner Erfahrung nach hat es damit noch nie ein Problem gegeben. Anderst ist dies wohl bei firmeninternen Namen wie Growtth, KVP² etc. Die würde ich nicht nutzen da sie ja Firmen direkt zugeordnet bzw. von Fimen teilweise als eingetragenes Warenzeichen angemeldet sind.
Zitat von Björn Kreisel am 21. Mai 2007, 19:43 UhrWelche eingetragenen Namen meinen Sie?
Ich kenne nur KAIZEN. Der Begriff ist in Grossbuchstaben vom Kaizen-Institut geschützt worden.
Trotzdem kann man Kaizen oder viele anderen Begriffe frei nutzen, da es schlicht und einfach japanische Worte oder Abkürzungen sind. Diese lassen sich laut meinem Wissen nicht schützen.
TPM-Manager ist also sicher kein Thema, ebenso Kaizen-Manager.
Bei CETPM-Manager oder KAIZEN-Manager sollten Sie evtl. vorher mit den beiden Unternehmen sprechen, die diese Begriffe nutzen bzw. geschützt haben.
Viele Grüsse und gutes Kaizen!
Welche eingetragenen Namen meinen Sie?
Ich kenne nur KAIZEN. Der Begriff ist in Grossbuchstaben vom Kaizen-Institut geschützt worden.
Trotzdem kann man Kaizen oder viele anderen Begriffe frei nutzen, da es schlicht und einfach japanische Worte oder Abkürzungen sind. Diese lassen sich laut meinem Wissen nicht schützen.
TPM-Manager ist also sicher kein Thema, ebenso Kaizen-Manager.
Bei CETPM-Manager oder KAIZEN-Manager sollten Sie evtl. vorher mit den beiden Unternehmen sprechen, die diese Begriffe nutzen bzw. geschützt haben.
Viele Grüsse und gutes Kaizen!
Zitat von Detlef Wormuth am 22. Mai 2007, 8:55 UhrMoin.
Ja, KAIZEN ist eine eingetragene Bezeichnung! Ebenso GembaKAIZEN.
KAIZEN-Manager ist ist eine Ausbildungsstufe beim KAIZEN Institute.
Wobei der Begriff Kaizen-Manager nicht geschützt ist.
Wer sich damit auskennt, erwartet natürlich die Ausbildung dahinter, wenn man sich Kaizen-Manager nennt.
Ansonsten schon mal ein Dank für die Antworten!
Moin.
Ja, KAIZEN ist eine eingetragene Bezeichnung! Ebenso GembaKAIZEN.
KAIZEN-Manager ist ist eine Ausbildungsstufe beim KAIZEN Institute.
Wobei der Begriff Kaizen-Manager nicht geschützt ist.
Wer sich damit auskennt, erwartet natürlich die Ausbildung dahinter, wenn man sich Kaizen-Manager nennt.
Ansonsten schon mal ein Dank für die Antworten!
Zitat von Prof. Dr. Constantin May am 22. Mai 2007, 13:11 UhrHallo Forumsmitglieder,
die gestellte Frage beschäftigt uns am CETPM natürlich auch sehr.
Zunächst einmal grundsätzlich: es gibt Wortmarken und Wort-/Bildmarken. Bei Wortmarken ist der Begriff an sich geschützt, bei Wort-/Bildmarken nur die Kombination von Begiff mit einer grafischen Gestaltung (wie z.B. neuerdigs das Logo des CETPM). Auf das geschilderte Problem trifft damit nur die Fragestellung zu, ob es eingetragene Wortmarken sind. Weitere Infos hierzu unter www.dpma.de . Dort kann man übrigens im DPINFO auch selber kostenfrei Markennamen recherchieren.Aufgrund der Bedeutung dieser Fragestellung hat das CETPM einen spezialisierten Markenrechtler auf das Thema angesetzt. Hier seine Stellungnahme:
"Bei den Begriffen TPM, Kaizen und Six Sigma handelt es sich nach meiner Einschätzung in den Bereichen der Unternehmensberatung, Geschäftsführung, Schulung usw. um allgemein verwendete Begriffe, denen auf Grund ihrer allgemein beschreibenden Art für die relevanten Fachkreise die Unterscheidungskraft fehlt. Ebenso gibt es nach meiner Ansicht in diesem Zusammenhang auch ein Freihaltebedürfnis für diese Begriffe.
Bei der Recherche in den Datenbanken des DPMA, der Wipo und OAMI hat sich ergeben, dass eine Eintragung der oben benannten Begriffe meist lediglich als Wort-/Bildmarke erfolgreich war. Die Eintragungen als reine Wortmarke sind, soweit sie versucht wurden, fast immer abgelehnt oder die Anmeldungen zurückgenommen worden. Die einzige Ausnahme ergibt sich nach meiner Auffassung in der Schweiz, wo „Kaizen“ tatsächlich als Wortmarke angemeldet wurde und darüberhinaus ein Schutz für Österreich und Liechtenstein beantragt wurde. Hieraus ergibt sich aber keine Auswirkung auf den deutschen Markt. Aus diesem Grund schätze ich die Gefahr bei der Verwendung der oben benannten Begriffe in Deutschland als relativ gering ein. "
Die Ergebnisse der Recherchen stelle ich auf Anfrage gerne individuelle zur Verfügung.
Sicherlich gibt es zu jedem juristischen Sachverhalt immer unterschiedliche Sichtweisen und wer Recht hat und wer Recht bekommt sind oft zwei unterschiedliche Dinge. Mein persönliches Fazit ist allerdings, dass die genannten Begriffe frei verwendet werden dürfen. Daran ändert auch nichts, dass in vielen Veranstaltungsprospekten die Begriffe mit einem (R) gekennzeichnet sind. Wer bitte soll sich außerdem daran stören, wenn Sie sich auf Ihrer Visitenkarte TPM-Koordinator, Kaizen-Manager, Six Sigma-Schwarz-Rot-Gold-Gürtelträger oder sonst wie nennen. Hinter einem Kaizen-Manager würde ich jemand vermuten, der die Kaizen-Aktivitäten eines Unternehmens "managed", nicht jemand mit einer konkreten Ausbildung.
Wer ein markenrechtliches Problem hat, dem kann ich übrigens Herrn RA Holger Loos aus Würzburg empfehlen (www.loos-mueller.de).
Ich hoffe weitergeholfen zu haben...
Constantin May
Hallo Forumsmitglieder,
die gestellte Frage beschäftigt uns am CETPM natürlich auch sehr.
Zunächst einmal grundsätzlich: es gibt Wortmarken und Wort-/Bildmarken. Bei Wortmarken ist der Begriff an sich geschützt, bei Wort-/Bildmarken nur die Kombination von Begiff mit einer grafischen Gestaltung (wie z.B. neuerdigs das Logo des CETPM). Auf das geschilderte Problem trifft damit nur die Fragestellung zu, ob es eingetragene Wortmarken sind. Weitere Infos hierzu unter http://www.dpma.de . Dort kann man übrigens im DPINFO auch selber kostenfrei Markennamen recherchieren.
Aufgrund der Bedeutung dieser Fragestellung hat das CETPM einen spezialisierten Markenrechtler auf das Thema angesetzt. Hier seine Stellungnahme:
"Bei den Begriffen TPM, Kaizen und Six Sigma handelt es sich nach meiner Einschätzung in den Bereichen der Unternehmensberatung, Geschäftsführung, Schulung usw. um allgemein verwendete Begriffe, denen auf Grund ihrer allgemein beschreibenden Art für die relevanten Fachkreise die Unterscheidungskraft fehlt. Ebenso gibt es nach meiner Ansicht in diesem Zusammenhang auch ein Freihaltebedürfnis für diese Begriffe.
Bei der Recherche in den Datenbanken des DPMA, der Wipo und OAMI hat sich ergeben, dass eine Eintragung der oben benannten Begriffe meist lediglich als Wort-/Bildmarke erfolgreich war. Die Eintragungen als reine Wortmarke sind, soweit sie versucht wurden, fast immer abgelehnt oder die Anmeldungen zurückgenommen worden. Die einzige Ausnahme ergibt sich nach meiner Auffassung in der Schweiz, wo „Kaizen“ tatsächlich als Wortmarke angemeldet wurde und darüberhinaus ein Schutz für Österreich und Liechtenstein beantragt wurde. Hieraus ergibt sich aber keine Auswirkung auf den deutschen Markt. Aus diesem Grund schätze ich die Gefahr bei der Verwendung der oben benannten Begriffe in Deutschland als relativ gering ein. "
Die Ergebnisse der Recherchen stelle ich auf Anfrage gerne individuelle zur Verfügung.
Sicherlich gibt es zu jedem juristischen Sachverhalt immer unterschiedliche Sichtweisen und wer Recht hat und wer Recht bekommt sind oft zwei unterschiedliche Dinge. Mein persönliches Fazit ist allerdings, dass die genannten Begriffe frei verwendet werden dürfen. Daran ändert auch nichts, dass in vielen Veranstaltungsprospekten die Begriffe mit einem (R) gekennzeichnet sind. Wer bitte soll sich außerdem daran stören, wenn Sie sich auf Ihrer Visitenkarte TPM-Koordinator, Kaizen-Manager, Six Sigma-Schwarz-Rot-Gold-Gürtelträger oder sonst wie nennen. Hinter einem Kaizen-Manager würde ich jemand vermuten, der die Kaizen-Aktivitäten eines Unternehmens "managed", nicht jemand mit einer konkreten Ausbildung.
Wer ein markenrechtliches Problem hat, dem kann ich übrigens Herrn RA Holger Loos aus Würzburg empfehlen (www.loos-mueller.de).
Ich hoffe weitergeholfen zu haben...
Constantin May
Zitat von Detlef Wormuth am 22. Mai 2007, 14:25 UhrHallo Hr. May!
Ich denke das war ausführlich beschrieben! Danke für die Ausführungen und Informationen.
Das deckt sich auch mit meinem RechtsverständnisGruß
Detlef Wormuth
Hallo Hr. May!
Ich denke das war ausführlich beschrieben! Danke für die Ausführungen und Informationen.
Das deckt sich auch mit meinem Rechtsverständnis
Gruß
Detlef Wormuth
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