Das CETPM Institut wird 15 Jahre alt - wenn das kein Grund zum Feiern ist!
Anlässlich unseres 15-jährigen Bestehens als führender Weiterbildungsanbieter verlosen wir 15 Gutscheine für ein Seminar am Campus Herrieden in Höhe von je max. 1.500 EUR!
Wählen Sie dabei aus einer Vielzahl von spannenden Seminaren aus den Themenbereichen Operational Excellence, Lean Management, TPM / Instandhaltungsmanagement, Qualität & Six Sigma, Führungskompetenz & Agilität oder Persönliche Entwicklung:
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, beantworten Sie einfach die untenstehende Quizfrage und füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir drücken Ihnen die Daumen!
Das Gewinnspiel ist beendet. Die Gewinner werden über die angegebene Kontaktadresse über Ihren Gewinn informiert.
Teilnahmebedingungen
Ausrichter des Gewinnspiels
Ausrichter dieses Gewinnspieles ist die CETPM GmbH, Institut an der Hochschule Ansbach, Schernberg 34, 91567 Herrieden (im Folgenden auch Gewinnspielausrichter genannt).
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Ausgenommen sind Mitarbeiter des Gewinnspielausrichters und ihre Angehörigen. Die Teilnahme ist nur über das Teilnahme-Formular möglich. Der Teilnehmer muss seine Daten selbst angeben. Die Angabe der Daten ist notwendig, um im Erfolgsfall den Teilnehmer über den Gewinn zu informieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gewinnspieldauer
Das Gewinnspiel läuft bis einschließlich 30.04.2020, 24:00 Uhr.
Gewinn und Feststellung des Gewinners
Die Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
Ausschluss und vorzeitige Beendigung
Teilnehmer, die im Verdacht von technischen Manipulationen des Gewinnspiels stehen, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Gewinnspielausrichter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird nur dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
Haftung des Gewinnspielausrichters
Der Gewinnspielausrichter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Gewinnspieldurchführung. Haftet der Gewinnspielausrichter gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Gewinnspielausrichter im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels
typischerweise rechnen musste.
Datenschutzbestimmungen
Mit der Gewinnspielteilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Gewinnspielausrichter die dazu erforderlichen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels speichert. Der Gewinnspielausrichter gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Nach Ablauf des Wettbewerbes werden die gespeicherten Teilnehmerdaten zu Marketingzwecken weiter verwendet. Der Teilnehmer kann der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung bzw. der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit beim Gewinnspielausrichter widersprechen.